Bildungsurlaub
Anerkannter Bildungsurlaub auf Teneriffa
Spanisch lernen auf der schönsten Kanarischen Insel
Wir, die FU International Academy auf Teneriffa sind offiziell als Bildungsurlaubsveranstalter für die folgenden Bundesländer anerkannt: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Nutze die Gelegenheit und verbringe deinen Bildungsurlaub damit, Spanisch auf Teneriffa zu lernen – Sonne, Strand, Berge und Kultur inklusive!
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub oder auch Bildungsfreistellung oder Bildungszeit genannt, ist ein Fortbildungsprogramm, das Arbeitnehmern in Deutschland das lebenslange Lernen ermöglichen soll. Während 5 Arbeitstagen pro Jahr oder 10 Arbeitstagen innerhalb von 2 Jahren hast du die Möglichkeit an einer Weiterbildung zu einem frei ausgewählten Thema sowohl im In- als auch Ausland teilzunehmen.
Der Arbeitgeber zahlt in dieser Zeit das Arbeitsentgelt fort und stellt dich, zusätzlich zu deinen regulären Urlaubstagen, von deiner Arbeit frei. Du bist auf der anderen Seite für die Zahlung der Kursgebühr zuständig.
Bedingungen für Bildungsurlaub
- Zu beachten ist, dass sich der Anspruch nur auf die Teilnahme an Veranstaltungen beschränkt, die von den zuständigen Ministerien oder Behörden der Länder anerkannt worden sind. Wir sind anerkannter Bildungsurlaubsveranstalter in den 11 oben genannten Bundesländern.
- Da es für die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubes keine bundeseinheitliche Regelung gibt, frage auf jeden Fall bei deinem Arbeitgeber nach und recherchiere auch selber. Dein Antrag kann nicht pauschal ablehnen, wenn der Anspruch darauf gesetzlich gegeben ist. Mehr Infos zum Thema findest du hier.
- Wichtig ist auch, die Bildungsfreistellung rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber zu beantragen. In der Regel 6-12 Wochen vor Antritt.
Deine Sprachkursorganisation
Wir bieten an der FU International Academy ganzjährig Intensiv-Spanischkurse für Bildungsurlauber auf Teneriffa an. Hierbei gibt es zwei Wahlmöglichkeiten: Bildungsurlaub Spanisch für Anfänger & Bildungsurlaub Spanisch für Fortgeschrittene/Mittelstufe.
Verbringe deinen Bildungsurlaub in unserer Schule in Puerto de la Cruz im grünen Norden Teneriffas, der größten der Kanarischen Inseln. Wir befinden uns im Stadtteil La Paz (dt. Frieden), der eine ruhige und friedliche Gegend ist und somit der perfekte Ort, um eine Fremdsprache zu lernen. Gleichzeitig ist es gut angebunden und alles, was du dir wünschst, ist zu Fuß oder mit dem Bus erreichbar – Strand, Cafés, Geschäfte und vieles mehr.
Termine
Unser Bildungsurlaubs-Programm ist für 5 oder 10 Arbeitstage buchbar. Anfänger ohne Vorkenntnisse können jeden ersten oder dritten Montag eines Monats beginnen. Fortgeschrittene können jeden Montag starten.
Veranstaltungsprogramm
Für Bildungsurlaub eignet sich unser Super-Intensiv-30-Kurs, der 30 Unterrichtseinheiten pro Woche beinhaltet (eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten). Der Unterricht findet von Montag bis Freitag, 9:00 – 14:00 Uhr statt. Sollten die Uhrzeiten abweichen, dann geben wir dir im Vorfeld Bescheid.
Über ein breites Spektrum von mündlichen, schriftlichen und Hörübungen sowie Grammatik, Phonetik und Übungen zur Schriftsprache wirst du als Anfänger schnell einen Zugang zur spanischen Sprache finden bzw. als Fortgeschrittener deine Kenntnisse rasch erweitern. Vokabelübungen und kleine Rollenspiele ergänzen das Programm und sorgen für einen kurzweiligen und erfolgreichen Lernprozess, der eine Vielzahl wichtiger Themen abdeckt.
Für eine ausführliche Aufstellung des Programms kontaktiere uns gerne direkt. Wir schicken dir den Ablaufplan gerne als PDF-Dokument zu. Bei fortgeschrittenen Kenntnissen ermitteln wir dein Sprachniveau vorab mittels unseres Einstufungstests.
Deine Vorteile an einem Spanischkurs als Bildungsurlaub bei uns
ERHÖHE DEINEN STELLENWERT IM UNTERNEHMEN DURCH DAS ERLERNEN EINER NEUEN SPRACHE
MIT SPANISCH LERNST DU DIE AKTUELLE WELTSPRACHE NUMMER ZWEI
FÖRDERE DEINE INTERKULTURELLE KOMPETENZ, OFFENHEIT, FLEXIBILITÄT & KREATIVITÄT
ERHALTE ALLE NOTWENDIGEN DOKUMENTE FÜR DEINEN BILDUNGSURLAUB PLUS TEILNAHMEZERTIFIKAT
KULTURUNTERRICHT, SURFEN, BEACHVOLLEYBALL, SALSA & MEHR IM PREIS ENTHALTEN
WÄHLE DEINEN BEVORZUGTEN STARTTERMIN. NEUE KURSE STARTEN JEDEN MONTAG
BILDUNGSURLAUB
Deine Anmeldung für unseren Spanischkurs als Bildungsurlaub
Bei guter Planung sind die Anmeldung und Beantragung für einen Bildungsurlaub unkompliziert und verlaufen für unsere Spanischkurse wie folgt:
Informiere deinen Arbeitgeber
Informiere deinen Arbeitgeber rechtzeitig darüber, dass du einen Bildungsurlaub absolvieren möchtest (ca. 6-12 Wochen vorher, je nach Arbeitgeber).
Für den Kurs anmelden
Melde dich für den gewünschten Spanischkurs (min. Super-Intensiv-30) über unser Anmeldeformular an. Trage bitte an gegebener Stelle das Bundesland ein, in dem du arbeitest, damit wir dir die korrekten Formulare ausstellen können.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du von uns eine Rechnung sowie eine Buchungsbestätigung zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber. Solltest du ebenso einen Anerkennungsbescheid für das jeweilige Bundesland oder den Programmplan benötigen, senden wir dir diese gerne zu.
Erstattungsoption
Die Anmeldegebühr von 150€ wird dir erstattet, solltest du keine Genehmigung von deinem Arbeitgeber erhalten. (Achtung! Bei der Abschließung der zusätzichen Versicherung, werden die Kosten der Versicherung NICHT erstattet.)
Nach dem Kurs
Zum Abschluss deines Sprachkurses erhältst du auch ein Zertifikat über die Teilnahme, die Kursinhalte und das absolvierte Sprachniveau.
Kursgebühren
Die Kursgebühr beinhaltet ebenso die Teilnahme an unseren Freizeitaktivitäten, ein Übungsbuch, ein Teilnahmezertifikat und Internetzugang in unserer Schule. Hinzu kommt eine einmalige Einschreibegebühr von €50.
311 €
5 Tage
Super-Intensiv-30-Spanischkurs
592 €
10 Tage
Super-Intensiv-30-Spanischkurs
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung
- Wer? Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, angestellt seit >12 Monaten
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 5 Tage pro Kalenderjahr, 5 Tage in der Ausbildungszeit
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt
- Info zum Bildungsurlaub im Land Baden-Württemberg
- Wer? Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit), Auszubildende, freie Mitarbeitende und Heimarbeitende
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 10 Tage innerhalb zweier Kalenderjahre
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Formalitäten spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- Besonderheiten für Beamte gelten Sonderregelungen
- Info zum Bildungsurlaub im Land Berlin
- Wer? Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit), Auszubildende, freie Mitarbeitende und Heimarbeitende
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 10 Tage innerhalb zweier Kalenderjahre
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Formalitäten spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- Info zum Bildungsurlaub im Land Brandenburg
- Wer? Vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter, angestellt seit >6 Monaten
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 5 Tage pro Kalenderjahr
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt
- Info zum Bildungsurlaub im Land Bremen
- Wer? Vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, angestellt seit >6 Monaten
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 10 Tage innerhalb zweier Kalenderjahre
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Formalitäten spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- Besonderheiten schriftliche Einreichung der Details der Veranstaltung
- Info zum Bildungsurlaub im Land Hamburg
- Wer? Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit)
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 5 Tage innerhalb eines Kalenderjahres
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Besonderheiten schriftliche Einreichung der Details der Veranstaltung, eine Veranstaltung sollte an 5 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden
- Info zum Bildungsurlaub im Land Hessen
- Wer? Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, angestellt seit >12 Monaten
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 6 Tage pro Kalenderjahr
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Formalitäten spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- Info zum Bildungsurlaub im Land Saarland
- Wer? alle Beschäftigten, welche ihr Arbeitsverhältnis in Mecklenburg- Vorpommern
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 5 Tage pro Kalenderjahr
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Formalitäten spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- Info zum Bildungsurlaub im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Wer? Arbeitnehmer/-innen deren Arbeitsverhältnis sich in Niedersachsen befindet
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 5 Tage pro Kalenderjahr, 5 Tage in der Ausbildungszeit
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Besonderheiten Veranstaltung sollte an fünf, mindestens jedoch an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden, ein Nachweis, wie beispielsweise ein Stundenplan muss eingereicht werden
- Info zum Bildungsurlaub im Land Niedersachsen
- Wer? Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellte und Auszubildende
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 5 Tage pro Kalenderjahr, 5 Tage in der Ausbildungszeit
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Besonderheiten Veranstaltungsort nicht mehr als 500 km von der NRW – Landesgrenze entfernt sein
- Info zum Bildungsurlaub im Land Nordrhein-Westfalen
- Wer? Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, angestellt seit >6 Monaten
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 5 Tage pro Kalenderjahr, 5 Tage in der Ausbildungszeit
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Formalitäten spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- Info zum Bildungsurlaub im Land Sachsen-Anhalt
- Wer? alle Beschäftigten, welche ihr Arbeitsverhältnis in Schleswig- Holstein
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 5 Tage pro Kalenderjahr
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Formalitäten spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- Besonderheiten es darf sog. “Verblockung” beantragt werden, um mehr als 5 Tage am Stück zu beantragen, für Beamte gelten Sonderregelungen
- Info zum Bildungsurlaub im Land Schleswig-Holstein
- Wer? Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit)
- Kosten für die Weiterbildung müssen selbst getragen werden, Arbeitsentgelt wird weiterhin vom Arbeitgeber fortgezahlt
- Zeitrahmen 5 Tage pro Kalenderjahr
- Ablehnung wenn es zu betrieblichen Schwierigkeiten, Krankheitsfällen o. ä. kommt.
- Formalitäten spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung
- Info zum Bildungsurlaub im Land Thüringen